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Die Zürcher Rechtsprofessorin Andrea Büchler zum islamischen Familienrecht in Europa

Eine Herausforderung für die verschiedenen Länder   

Von Martin Brander

Zürich, 1.11.09 (Kipa) Nach Zeitungsmeldungen wird im einen oder anderen Gerichtsfall in Europa auf islamisches Recht Bezug genommen, so etwa in Deutschland oder in Grossbritannien. Im Vordergrund steht das Familienrecht, es geht um Eheschliessung und Scheidung. Spielt das islamische Recht in Europa tatsächlich eine Rolle und wie sieht das in der Schweiz aus?

Dieser Frage ging die Juristin Andrea Büchler im Referat "Islamisches Familienrecht in Europa?" nach. Das Referat an der Universität Zürich wurde vom "Forum für einen fortschrittlichen Islam" (FFI) organisiert.

   Andrea Büchler ist Professorin am Lehrstuhl für Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Zürich und Leiterin des "Center for Islamic and Middle Eastern Legal Studies" der Universität.

Die plurale Gesellschaft ist offen für verschiedene Familienformen

In ihren Vorbemerkungen machte Büchler darauf aufmerksam, dass in diesen privatrechtlichen Auseinandersetzungen das Familienrecht im Zentrum steht. Zum einen gehört das Familienrecht im islamischen Recht zum zentralen Bereich. In Staaten mit einer muslimischen Mehrheitsbevölkerung kommt häufig nur im Familienrecht (Eheschliessung, Scheidung, Kindererziehung) ein islamisch geprägtes Recht zur Anwendung.

   Dieses wird in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich umgesetzt, zumal es "das islamische Recht" auch nicht gibt. Ausnahme ist die Türkei, die im Bereich des Zivilrechtes Schweizer Recht übernommen hat. Auch in den wenigen Versen im Koran zu rechtlichen Fragen geht es mehrheitlich um das Familienrecht. Im Familienrecht wird islamisches Recht also am deutlichsten spürbar, falls es in europäischen Staaten eine Rolle spielen sollte. Zum anderen ist das Familienrecht in Europa in dieser Frage auch deshalb wichtig, weil es stark vom gesellschaftlichen Wandel betroffen ist. In unserer pluralen Gesellschaft gibt es heute verschiedene Familienformen; zur traditionellen Familie und zur bisherigen Rollenverteilung sind weitere Varianten dazugekommen.

   Das Familienverständnis ist immer stark von der eigenen Kultur, von der kulturellen Identität geprägt. Das Recht auf kulturelle Identität ist ein Menschenrecht. Das führte Andrea Büchler zur Frage: Gibt es ein Recht auf kulturelle Identität im Familienrecht? Und was machen wir bei Spannungen: Soll die kulturelle Identität bei Zuwanderern auch rechtlich eine Rolle spielen? Kann die heutige plurale Gesellschaft auch ein islamisches Familienverständnis einbeziehen?

Welches Recht soll gelten?

Mit solchen Spannungen befasst sich das "Kollisionsrecht", ein Teilbereich des Internationalen Privatrechtes. Die Frage heisst hier, wie die Rechtswissenschaftlerin weiter ausführte: Welches Recht findet Anwendung auf ausländische Staatsangehörige in der Schweiz oder in einem anderen europäischen Land? Soll an der Staatszugehörigkeit der betreffenden Person oder an ihren Wohnsitz angeknüpft werden?

   Einige europäische Länder wie etwa Deutschland knüpfen an die Staatszugehörigkeit an. Dies ist auf die Zeit der Gastarbeiter zurückzuführen; man nahm damals an, dass die Gastarbeiter bald wieder in ihr Land zurückkehren, und in diesem Falle wollte man auf ihre kulturelle Identität Rücksicht nehmen. Gemäss diesem Kriterium gilt beispielsweise bei einem libanesischen Paar in Deutschland das Scheidungsrecht vom Libanon.

Staat und Kultur

Gegen diese Lösung meldete Andrea Büchler grosse Bedenken an: "Die blosse Staatsangehörigkeit ist nicht mit kultureller Identität gleichzusetzen.“ Sie erläuterte dies am Beispiel der Iranerin, die nach der iranischen Revolution geflohen ist und gemäss diesem Kriterium nun in Europa bei ihrer Scheidung doch wieder iranischem Recht unterworfen wird.

   Die Betonung der ursprünglichen Staatszugehörigkeit spreche zudem gegen die Logik der Integration, die ein langer Prozess sei. Im Weiteren sei es schwierig für ein europäisches Gericht, fremdes Recht anzuwenden. Mit Genugtuung stellte die Referentin fest, dass zahlreiche Länder heute vom Kriterium der Staatszugehörigkeit abrücken und den Aufenthaltsort als Anknüpfungspunkt sehen.

   Das Internationale Privatrecht der Schweiz knüpft grundsätzlich an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt an und wendet somit meist Schweizer Recht auf die Zuwanderer an, stellte Büchler klar. Eine Ausnahme ist der Iran. Mit dem Iran hat die Schweiz ein Abkommen geschlossen, nach dem in Familiensachen bei Iranern in der Schweiz nach iranischem Recht entschieden wird, umgekehrt bei Schweizern im Iran nach Schweizer Recht.

Es gibt Grenzen

Wichtig bei Rechtsentscheiden, bei denen ausländisches Recht oder eine fremde kulturelle Identität einbezogen wird, ist, dass der "ordre public" so oder so Grenzen setzt. Die Rechtsprofessorin betonte das mehrmals: "Wenn ausländisches Recht gegen unsere Rechtsordnung verstösst, wird das ausländische Recht nicht anerkannt."

   So verstossen zum Beispiel Kinderehen oder Zwangsehen gegen den "ordre public" und werden in der Schweiz rechtlich nicht anerkannt, auch wenn sie im Ausland geschlossen wurden.

   Das gleiche gilt für die Polygamie, es sei denn, die zweite Ehefrau könne anders besser geschützt werden. Nicht anerkannt ist in der Schweiz auch die islamische Scheidung durch Verstossung, es sei denn, die Voraussetzungen dazu seien auch in der Schweiz gegeben. Zum "ordre public" gehören ferner die Gleichberechtigung der Geschlechter und die körperliche Integrität. Das alles ist in der Schweiz nicht verhandelbar.

Mögliche Vereinbarkeiten

Wie kann im Schweizer Recht islamisches Recht zur Anwendung kommen? Möglich ist das bei Generalklauseln (weitgefasste, allgemeine Formulierungen) und bei Interessenabwägungen, so etwa beim Besuchsrecht, bei Erziehungsfragen oder beim Kindeswohl. In Spanien kann ferner eine Ehe nach islamischem Ritual geschlossen werden, aber die spanischen Ehevoraussetzungen müssen erfüllt sein und die Ehe muss registriert werden.

   Eine weitere Möglichkeit, islamisches Recht einzubeziehen, hat Grossbritannien mit den "Sharia Councils", die gerichtsähnliche Funktionen haben, aber rechtlich nicht bindend sind. Sie haben beratende und vermittelnde Funktion und helfen beim Aushandeln von Verträgen. Vor dieser Institution werden viele Scheidungen verhandelt, und zwar nicht selten zum Vorteil der Frauen.

Wohin soll die Entwicklung gehen?

Wenn religiöse oder andere Gruppen wie etwa in Grossbritannien für sich ein eigenes Familienrecht fordern, ist das für Andrea Büchler höchst problematisch. Gerade islamische Gruppen sind sehr divers, wer bestimmt dann, was gilt? Zudem wäre die gesellschaftliche Kohärenz, der Zusammenhalt gefährdet, "die gesellschaftliche Kohärenz ist aber ein Grundpfeiler des modernen Staates". Ganz abgesehen davon stehen Rechte Personen zu und nicht Gruppen.

   "Es braucht ein einheitliches Recht", so die Bilanz der Rechtsprofessorin, das Raum lasse für die Vielfalt wie etwa für verschiedene Familienformen. "Aber das", so fügte sie gleich bei, "ganz klar unter Beachtung der Grenzen durch die Menschenrechte." So könnte man beispielsweise die Vermittlungsfunktion von Verwandten einbeziehen, die in der islamischen Tradition ein grosses Gewicht hat. Andrea Büchler schloss mit einem Zitat von Emmanuel Lévinas, um zu zeigen, wie wichtig Offenheit für sie ist: "Einem Menschen begegnen heisst, von einem Rätsel wachgehalten werden."

   SEPARAT

Mehr zum Thema

René Pahud de Mortanges, Erwin Tanner (Hg.): Muslime und schweizerische Rechtsordnung. Les musulmans et l’ordre juridique suisse. Universitätsverlag Freiburg Schweiz, 2002, ISBN 978-3-727-8138-94

   Islamisches Recht in Europa? Die Zürcher Rechtsprofessorin Andrea Büchler im Gespräch mit Roger de Weck. Sternstunde Philosophie vom 11. Januar 2009. Video unter www.sf.tv/sf1/sternstunden/index.php?docid=20090111

   Prof. Dr. iur. Andrea Büchler, Lehrstuhl für Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität Zürich: www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/buechler.html

   Center for Islamic and Middle Eastern Legal Studies, Universität Zürich: www.rwi.uzh.ch/oe/cimels.html

   Forum für einen fortschrittlichen Islam (FFI). Als Verein organisiert setzt sich das FFI für einen zeitgemässen und fortschrittlichen Islam ein. Es versteht den Koran als einen Text, der aus seiner Zeit heraus zu verstehen und mit dem heutigen Wissensstand zu ergänzen ist, damit er zu einer "lebensbejahenden Quelle" wird. Menschenrechte und Demokratie gehören in jedem Falle zu den wichtigen Grundlagen. Für dieses Anliegen setzt sich der Verein mit Veranstaltungen, Stellungnahmen und öffentlichen Wortmeldungen ein. www.forum-islam.ch

   (kipa/mb/gs)


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