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Sterbetourismus-Initiative im Kanton Zürich:

Bundesgericht weist Beschwerde ab   

Lausanne, 29.7.10 (Kipa) Das Zürcher Stimmvolk darf über die Initiative "Nein zum Sterbetourismus" abstimmen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur SDA wies das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Gültigerklärung der Zürcher Initiative ab.

Die Initiative der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU) will dem "Sterbetourismus" im Kanton Zürich einen Riegel schieben. Sie war im Januar vom Zürcher Kantonsrat für gültig erklärt worden, obwohl der Regierungsrat dem Kantonsparlament beantragt hatte, sie für ungültig zu erklären. Die Initiative verstosse gegen Bundesrecht, lautete die Begründung.

   Mit ihrer Entscheidung vom 29. Juli wiesen die Lausanner Bundesrichter eine entsprechende Beschwerde zurück. Ein möglicher Verstoss gegen Bundesrecht könne erst nach einer allfälligen Annahme der Initiative geltend gemacht werden.

   Das Strafgesetzbuch verbietet die Hilfe oder Verleitung zum Suizid dann, wenn dies aus "selbstsüchtigen Beweggründen" erfolgt. Die gegenwärtige Regelung ist aber stark umstritten. Eine mögliche strengere Reglementierung oder gar ein Verbot der Suizid-Beihilfe wird auf nationaler Ebene diskutiert. Die Schweizer Bischofskonferenz lehnt jede "organisierte und gewerbsmässige" Suizid-Beihilfe vollständig ab.

   (kipa/sda/archiv/ak/pem)


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